Die Diagnose "hämorrhagisches Fieber" lässt sich anhand der Symptome stellen, nicht aber, welches Virus der Auslöser ist. Die Zuordnung gelingt nur durch den Virusnachweis oder die Antikörperbestimmung im Blut.
Für das hämorrhagische Fieber gilt eine generelle Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankungen oder Todesfällen. In Deutschland führen bei Verdacht auf hämorrhagisches Fieber das Robert-Koch-Institut in Berlin, das Institut für Virologie in Marburg oder das Institut für Tropenmedizin in Hamburg die entsprechenden Untersuchungen durch.